NOTAR · INFORMATIONEN
Im Nachfolgenenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten ermöglichen.
Soweit Sie einen Grundstücks- bzw. Eigentumswohnungskaufvertrag beurkunden oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen wollen, sind dafür jeweils eine Reihe von Informationen erforderlich, die Sie uns am einfachsten dadurch überlassen können, dass Sie telefonisch um Überlassung eines Fragebogens bitten, den Sie uns - nach Belehrung über die datenschutzrechtlichen Regelungen - dann ausgefüllt zurückreichen können.
Honorarkosten
Die Notarkosten (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Die Kostenordnung soll jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht. Der Notar ist verpflichtet (§ 17 Abs. 1, S. 1 BNotO), für jede Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger. Die Kosten richten sich nach der Bedeutung und dem Wert des Geschäfts, nicht nach dem Arbeitsaufwand. Die Beurkundungsgebühr beinhaltet dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.
So entstehen beispielsweise bei der Beurkundung eines Testaments über ein Vermögen von 50.000 € Notarkosten von etwa 160 €, beim Kauf einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 100.000 € Notarkosten von etwa 650 €, bei der Gründung einer GmbH mit 25.000 € Stammkapital Notarkosten von etwa 470 €, jeweils zzgl. MwSt. und einschließlich Beratung und Entwurfsfertigung. Nicht berücksichtigt sind Kosten, die mit der Leistung des Notars nicht im Zusammenhang stehen wie Gerichtsgebühren (einschließlich Registergebühren) oder Verkehrssteuern.